Mai 2026
Beschreibung der Podcast-Folge
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In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns den brandaktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform vor, der für massive Unruhe in der Branche sorgt. Wir erklären euch, warum diese sogenannte Reform in Wahrheit ein Kürzungsprogramm auf Kosten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist. Von neuen Budgetstrukturen über gestrichene Verhinderungspflege bis hin zu höheren Hürden beim Pflegegrad – wir gehen die geplanten Änderungen im Detail durch und zeigen auf, was ab Januar 2027 auf euch zukommen könnte.
Die neuen Budgets: Was sich konkret ändert
Das bisherige System wird in vier neue Budgets überführt: das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Überbrückungsbudget und das Sozialraumbudget. Klingt modern, ist aber in der Praxis eine Katastrophe.
Entlastungsbudget: Pflegegeld mit bitterem Beigeschmack
Das Entlastungsbudget ersetzt das heutige Pflegegeld. Auf den ersten Blick sieht es nach einer leichten Erhöhung aus – rund 39 Euro mehr pro Monat bei Pflegegrad 2 und 3, 89 Euro mehr bei Pflegegrad 4 und 5. Doch der Haken ist gewaltig: In dieses Budget werden auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (bisher 42 Euro monatlich) und die Verhinderungspflege durch pflegende Angehörige hineingepackt. Die bisherige Verhinderungspflege von 3.539 Euro jährlich, soll mit diesen 39 Euro Mehrleistung abgegolten sein.
Überbrückungsbudget: Verhinderungspflege nur noch professionell
Das Überbrückungsbudget ersetzt die Verhinderungspflege – allerdings nur noch für professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Eine private Ersatzpflege durch Familienmitglieder oder Vertrauenspersonen ist hier nicht mehr vorgesehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sollen lediglich 1.855 Euro pro Halbjahr zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Schon die bisherigen 3.539 Euro reichen kaum für acht Wochen Kurzzeitpflege aus.
Besonders dramatisch ist das für Familien mit pflegebedürftigen Kindern im Autismus-Spektrum oder mit demenziell erkrankten Angehörigen. Diese Menschen brauchen vertraute Bezugspersonen – keine wildfremden Pflegekräfte oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die es für Kinder ohnehin kaum gibt.
Sozialraumbudget: Entlastungsbetrag mit Verfallsdatum
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird ins Sozialraumbudget überführt. Unter 25-Jährige sollen 300 Euro erhalten, ab 25 Jahren nur noch 175 Euro – nutzbar ausschließlich für anerkannte Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe. Der große Knaller: Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag komplett weg. Und anders als bisher gibt es keinen Übertrag auf den Folgemonat mehr. Was nicht verbraucht wird, ist verloren.
Rentenkürzungen für pflegende Angehörige
Als wäre das nicht genug, werden auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt. Der Bemessungsbetrag sinkt von 100 auf 70 Prozent – das bedeutet 30 Prozent weniger Rentenpunkte. Auch das Modell der 99,9-Prozent-Rente, bei dem Pflegende trotz Renteneintritt weiter Rentenpunkte sammeln konnten, wird gestrichen. Eine klare Botschaft: Wer pflegt, wird im Alter dafür bestraft.
Beratung wird umgebaut – und ausgehöhlt
Der bisherige Beratungseinsatz durch Pflegedienste soll zum 31. Dezember 2027 eingestellt werden. Stattdessen kommt eine sogenannte Pflegebegleitung, die bei den Pflegekassen angesiedelt ist.
Für Menschen, die einen neuen Pflegegrad erhalten, gilt zudem: Erst einmal nur drei Monate hälftige Leistungen, während die Pflegebegleitung die Versorgung aufbaut. Pflegegrad 1 bekommt statt des Entlastungsbetrags lediglich diese Pflegebegleitung – die allerdings keine praktische Hilfe leistet, sondern nur berät.
Höhere Hürden für den Pflegegrad
In dem Entwurf werden die gewichteten Punkte für die Pflegegrad-Einstufung angehoben – teilweise um 2 bis 3 Punkte. Das klingt nach wenig, reicht aber aus, um zahlreichen Menschen den Zugang zu Leistungen zu verwehren. Eine Vorsteuerung soll zudem bereits vor der Begutachtung klären, ob ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Pflegebedürftigkeit lässt sich aber weder wegpräventionieren noch wegbepunkten.
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